Vorstand
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Stellvertretende Vorsitzende | |
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende. Jede/r von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Vorstand
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende. Jede/r von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. |